Andorra Holdinggesellschaft
Die Gründung einer Holdinggesellschaft in Andorra ist ein sicherer und legaler Weg, um Ihre Einkommensteuersätze zu optimieren. Holdinggesellschaften werden in Andorra anders besteuert als gewöhnliche Unternehmen und bieten mehr Vorteile und Steuervorteile.
Es wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Transparenz des Steuersystems in Andorra zu verbessern, wobei es immer noch eine große Anzahl von Vorteilen für Einzelpersonen gibt, die eine Gesellschaft in Andorra gründen möchten. Das Fürstentum ist für Unternehmen so attraktiv wie eh und je, wobei die Vorteile für Holdinggesellschaften und internationale Handelsgesellschaften noch größer sind.
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Andorra Holding-Gesellschaft: Attraktive Besteuerung
Holdinggesellschaften unterliegen in Andorra einer besonderen Besteuerung, die sich von den Steuersätzen für normale Unternehmen unterscheidet. Die Gesellschaften sollten eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein.
Eine attraktive Besteuerung für Beteiligungen in Andorra mit Anteilen an anderen Unternehmen im Ausland wird als Foreign Holding Entities (ETVE) bezeichnet.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Holdinggesellschaft in Andorra zu gründen, können Sie in den folgenden Fällen von Dividenden und Kapitalgewinnen befreit werden.
- Eine nicht im Ausland ansässige Gesellschaft, die eine in Andorra ansässige Holdinggesellschaft als Anteilseigner hat, unterliegt in ihrem eigenen Land einer Besteuerung ähnlich der andorranischen Steuer;
- Die prozentuale Beteiligung – direkt oder indirekt – am Kapital, an den Anteilen und Vermögenswerten, am Eigenkapital oder an den Stimmrechten der Gesellschaft darf nicht weniger als 5% betragen. Die Aktien müssen mindestens ein Jahr lang gehalten werden, bevor die Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Wenn keine Dividenden ausgeschüttet werden, müssen die Aktien so lange gehalten werden, bis diese Zeitspanne abgeschlossen ist.
Wie kann man die Besteuerung durch Andorra Holding optimieren?
Eine der besten Optionen, um von der andorranischen Besteuerung zu profitieren, ist die Erlangung eines Wohnsitzes in Andorra, um eine Gesellschaft oder eine Holdinggesellschaft zu gründen. Die Holdinggesellschaft in Andorra wird alle Dividenden aus Ihren ausländischen Investitionen erhalten. Wenn die Dividenden aus Ländern kommen, in denen Sie bereits eine Körperschaftsteuer gezahlt haben, zahlen Sie in Andorra keine weiteren Steuern und profitieren von der Sonderregelung für das Halten von Anteilen anderer Unternehmen, auch bekannt als Holdinggesellschaften. Zum Beispiel würde ein Unternehmen mit Sitz in Spanien von einer Mindeststeuer von 19% in seinem Herkunftsland auf nur 5% in Andorra kommen.
Die Gründung einer Holdinggesellschaft in Andorra ist aus steuerlicher Sicht für das Unternehmen und die Aktionäre sehr interessant. Tatsächlich werden Dividenden, die ein in Andorra ansässiger Gesellschafter von einer andorranischen Holdinggesellschaft erhält, nicht im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer (IRPF) besteuert.
Die ideale Option zur Optimierung Ihrer Besteuerung ist es, in Andorra ansässig zu sein und eine Holdinggesellschaft zu gründen, um Dividenden oder Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien zu erhalten, ohne Steuern zu zahlen.
Wenn sich die Dividenden in Ihrer andorranischen Holdinggesellschaft befinden, können Sie die Erträge als Privatperson steuerfrei ausschütten, da die Kapitalgewinne der andorranischen Gesellschaften für in Andorra ansässige Personen steuerpflichtig sind. Eine weitere sehr interessante Option ist die Reinvestition dieser Dividenden in Unternehmen in jedem Land, in dem Sie ein wirtschaftliches Interesse haben.
Derzeit verfügt Andorra über 8 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Spanien, Frankreich, Portugal, Malta, Luxemburg, Liechtenstein, Zypern und die Vereinigten Arabischen Emirate) und verhandelt mit den wichtigsten europäischen Ländern, um das Netz der Abkommen zu erweitern. Dies wird Investitionen und Transaktionen mit den wichtigsten europäischen Ländern erleichtern und Doppelbesteuerung vermeiden.
Ist eine andorranische Holdinggesellschaft von der Steuer befreit?
Eine andorranische Holding-Gesellschaft ist von der Steuer befreit, wenn:
- Dividenden oder Anteile von Gesellschaften (die nicht in Andorra ansässig sind) sind im Fürstentum von der Besteuerung befreit, ebenso wie die Einkünfte aus der Übertragung der entsprechenden Anteile.
- Wenn eine nicht in Andorra ansässige Gesellschaft im Ausland eine Holdinggesellschaft in Andorra hat, unterliegt sie der Zahlung von Steuern, die den andorranischen Steuern in ihrem eigenen Land entsprechen.
- Wenn eine in Andorra ansässige Person Dividenden von einer andorranischen Holdinggesellschaft erhält, werden diese nicht durch die IRPF (persönliche Einkommensteuer) besteuert.
Eine Holding in Andorra gründen
Das Expertenteam von Andorra Partner berät gerne jeden, der eine Holding in Andorra gründen möchte. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihre Situation im Detail untersuchen und Ihnen helfen können, die vorteilhafteste Option zur Optimierung der Besteuerung Ihrer Unternehmensgewinne zu wählen.
Andorra hat eine strategische Lage zwischen Frankreich und Spanien, im Herzen Europas und den Pyrenäen, und bietet unvergleichliche Lebensbedingungen. Dank seiner multikulturellen Vielfalt bietet Andorra drei verschiedene Arten von qualitativ hochwertigen Bildungsystemen sowie zahlreiche Privat- und Spezialschulen. Auch das andorranische Gesundheitsystem ist eines der besten in Europa. Außerdem ist das Fürstentum ein technologisch fortschrittliches Land mit einer 100%igen Glasfaser-Internetabdeckung. Aus all diesen Gründen ist Andorra ein mehr als attraktives Land für jeden, der eine Holdinggesellschaft gründen möchte.